Ethikkodex

Art. 1 Einleitende Bestimmungen

Ziel des Ethikkodexes ist es, grundlegende Prinzipien und Verhaltensregeln für Mitarbeiter festzulegen, die jeder Mitarbeiter zu beachten und einzuhalten hat, und damit eine Grundlage für den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Arbeit sowie die repräsentativen und erzieherischen Aktivitäten der Arbeits- und Personalagentur zu schaffen.

Der Zweck des Kodex besteht darin, die ethischen und moralischen Werte des Verhaltens der Mitarbeiter und der beteiligten Personen bei der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten zu stärken und zu fördern.

Die grundlegenden Merkmale der Erziehungs-, Bildungs- und Arbeitstätigkeit der Mitarbeiter der Agentur sind:

  • a) Unter Erziehung versteht man einen komplexen Lern- und Sozialisierungsprozess, der auf das Kind oder den Schüler ausgerichtet ist, mit dem Ziel, seine Persönlichkeit in körperlicher und geistiger Hinsicht zu entwickeln.
  • b) Unter Bildung versteht man einen gezielt organisierten und durchgeführten Prozess der Erziehung, Bildung und des Lernens, der auf die Entwicklung des Kindes oder Schülers im Einklang mit seinen Voraussetzungen und Impulsen ausgerichtet ist, die sein eigenes Bestreben, eine harmonische Persönlichkeit zu werden, fördern.
  • c) Unter Erziehungs- und Bildungsbedarf versteht man die Anforderung, die Bedingungen, die Organisation und die Durchführung des Erziehungs- und Bildungsprozesses in einer Weise sicherzustellen, die den körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnissen des Arbeitnehmers angemessen entspricht.
  • d) Unter Arbeitstätigkeit versteht man die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und Ausübung der Arbeit gegen eine vereinbarte Vergütung unter der Voraussetzung einer zuverlässigen, genauen und pünktlichen Erfüllung der vereinbarten Arbeitsaufgaben mit hoher Disziplin und Einhaltung der allgemein verbindlichen Vorschriften.
Art. 2 Grundprinzipien des Verhaltens des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber erfüllt seine Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Verfassung der Slowakischen Republik, den Gesetzen und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften sowie den internen Vorschriften.

Der Arbeitgeber schafft für die Arbeitnehmer angemessene Bedingungen für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten und fördert die Möglichkeiten der Weiterbildung der Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber schafft für die Arbeitnehmer gesunde Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen für ihre fachliche und berufliche Weiterentwicklung.

Art. 3 Grundlegende Verhaltensgrundsätze für Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit der Verfassung der Slowakischen Republik, den Gesetzen und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften sowie den internen Vorschriften des Arbeitgebers aus.

Der Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit auf einem angemessenen fachlichen Niveau in Übereinstimmung mit der erforderlichen und erreichten Qualifikation aus, die er bei Bedarf durch Weiterbildung vertieft, mit einem Höchstmaß an Höflichkeit, Verständnis, Bereitschaft und ohne Vorurteile.

Der Arbeitnehmer verhält sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit höflich und respektvoll, ist jedoch nicht verpflichtet, vulgäre Äußerungen und Beleidigungen zu ertragen oder Äußerungen zu dulden, die gegen die Grundregeln des Anstands verstoßen.

Der Mitarbeiter zeigt seinen Vorgesetzten gegenüber angemessenen Respekt, erfüllt die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft, konsequent und effektiv und arbeitet entsprechend den Möglichkeiten seiner beruflichen Einstufung kreativ.

Vorgesetzte behandeln ihre unterstellten Mitarbeiter mit vollem Respekt und Würde, verteilen die Arbeitsaufgaben vernünftig und gerecht, bewerten ehrlich, objektiv und gerecht, missbrauchen ihre Vorgesetztenbefugnisse gegenüber Untergebenen nicht und achten darauf, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie der gleichen Entlohnung der Mitarbeiter eingehalten wird.

Der Mitarbeiter arbeitet im Team tolerant, vermeidet Konflikte und provoziert keine.

Der Mitarbeiter ist sich der Bedeutung seiner Einstellungen und Äußerungen für Kinder und Schüler sowie für die öffentliche Meinung bewusst und trägt durch sein Verhalten zur Schaffung und Festigung des guten Rufs des Unternehmens bei.

Der Mitarbeiter behandelt die im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Informationen mit der erforderlichen Vertraulichkeit und schützt sie entsprechend. Dabei berücksichtigt er angemessen das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen im Rahmen der geltenden Gesetze (insbesondere Gesetz Nr. 211/2000 Z. z. über den freien Zugang zu Informationen in der Fassung späterer Änderungen und Ergänzungen).

Art. 4 Interessenkonflikt

Der Mitarbeiter darf keinen Konflikt zwischen seinen privaten Interessen und seiner Stellung als Mitarbeiter der AP zulassen. Private Interessen umfassen alle Vorteile für ihn, seine Familie, ihm nahestehende Personen und juristische oder natürliche Personen, zu denen er persönliche oder besondere Beziehungen hatte oder hat.

Der Mitarbeiter beteiligt sich nicht an Aktivitäten, die mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Arbeitspflichten unvereinbar sind oder diese einschränken.